Kategorien Wikia
Advertisement

Risikoschwangerschaften stehen im Zentrum ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen. In den Mutterschafts-Richtlinien (2016: 2) wird die „frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten“ explizit als vorrangiges Ziel definiert. Mit der Kategorie soll eine intensivere Betreuung und damit Risikoverminderung von gefährdeten Schwangeren gewährleistet sein. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass Krankenkassen bei diagnostizierten Risikoschwangerschaften mehr Leistungen bezahlen. Bei einer Risikoschwangerschaft handelt es sich nicht um eine aus der Natur der Schwangerschaft hervorgehende, sondern um eine sozial hervorgebrachte Kategorie, die verschiedene, „mit einem erhöhten Risiko für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind“ (ebd.: 9) behaftete Befunde zusammenfasst. Damit eine solche Kategorisierung überhaupt erst möglich wird, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Basis ist zunächst die Annahme, dass Schwangerschaften bzw. Schwangere vergleichbar – also in „grundlegender Hinsicht“ (Heintz 2010: 164) gleich sind. Verglichen wird dann anhand bestimmer Kriterien (z.B. Blutwerte), um so Differenzen festzustellen. Der Vergleich impliziert damit die gleichzeitige „Konstruktion von Gleichheit (Kommensurabilität) und [die] Feststellung von Verschiedenheiten“ (ebd.: 164). Mit Hilfe des Vergleichs werden schließlich ‚normale‘ und ‚abweichende‘ bzw. ‚Risiko‘-Schwangerschaften einerseits festgestellt und andererseits hervorgebracht – denn ein Konzept wie ‚normal‘ kann nicht ohne sein Gegenüber ‚unnormal‘ existieren (vgl. Garland-Thomson1997; McRuer 2006). Für die Kategorie Risikoschwangerschaft wird ein durch Vergleiche hervorgebrachtes Idealmodell einer Schwangerschaft benötigt, das bspw. beschreibt, wie lange diese dauert.

Statistische Kategorisierung[]

Mit Hilfe statistischer Methoden werden Durchschnittswerte und Normalbereiche von Daten konstruiert. Link (2006: 324) beschreibt den Konstruktionsprozess von Normalbereichen in der Statistik folgendermaßen:

„Die statistische Verdatung ermöglicht eine operationale Bestimmung von Normalitäten, indem sie auf Massenbasis Normal- und andere Verteilungen mit zentraler Tendenz und Durchschnittswerten konstruiert und innerhalb dieser Verteilungen dann einen mehr oder weniger breiten Bereich um die Durchschnittswerte herum als ‚normal range‘ von den Extrembereichen des stark Abweichenden bzw. sehr Seltenen, also des Anormalen, abgrenzt.“

Angewendet auf die Kategorie der Risikoschwangerschaft bedeutet das, dass die (statistische) Datenerhebung über Schwangerschaften die Voraussetzung der Bestimmung von Normalität bzw. von ‚normalen‘ Schwangerschaften ist. Diese „Verdatung“ (ebd.) ist historisch mit der Medikalisierung der Geburtshilfe entstanden (s. dazu auch Historische Herleitung – Medizinisches Risikokonzept). Inzwischen werden neben den Blutwerten der Schwangeren auch viele weitere Daten (z.B. zum Kopfumfang des Ungeborenen) erhoben und gesammelt. Auf Basis einer großen Menge an Daten und dem dokumentierten Verlauf der zugehörigen Schwangerschaften wird dann eine Verteilung konstruiert, die bestimmte Durchschnittswerte aufweist. Rund um die Durchschnittswerte wird ein Normalbereich (‚normal range‘) festgelegt. So wird eine „statistische Normalität“ (ebd.) konstruiert, innerhalb der die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass es zu Komplikationen bei der Schwangerschaft oder Geburt kommt. Die Werte, die stark abweichen, werden als Hinweise auf Komplikationen gelesen. Mittels der statistischen Normalität wird also der Verlauf einer Idealschwangerschaft konstituiert, die davon abweichenden Schwangerschaften werden als Risikoschwangerschaften kategorisiert. Diese Einteilung erfolgt jedoch nur aufgrund abgebildeter Wahrscheinlichkeiten, sprich auch eine ‚Risikoschwangerschaft‘ kann ohne Komplikationen einhergehen – ebenso wie eine ‚normale‘ Schwangerschaft gefährlich werden kann. Auch die Grenze zwischen dem, was als normal und dem, was als abweichend betrachtet wird, ist mehr oder weniger willkürlich festgelegt: „Im Kontinuum befindet sich jedes Individuum zwischen zwei engen Nachbarn oben und unten: einem noch etwas normaleren Nachbarn und einem etwas weniger normalen“ (ebd.: 324f.). Die Differenzen zwischen den „Nachbarn“, die Link (ebd.) beschreibt, sind sehr klein. Um eine Unterscheidung zwischen – und damit eine Einordnung in – ‚normalen‘ und ‚abweichenden‘ Schwangerschaften vorzunehmen, muss ignoriert werden, dass die Differenzen zwischen den „Nachbarn“ oft marginal sind. So kann bspw. das Hundertstel bei einem bestimmten Blutwert oder bei Größenmaßen des Ungeborenen darüber entscheiden, ob eine Schwangerschaft als normal oder als Risikoschwangerschaft eingestuft wird.

Medizinische Kategorisierung[]

Mit Hilfe von medizinischen Untersuchungen der festgelegten Vergleichskriterien wird ein – an das Idealmodell angelegter – Schwangerschaftsverlauf kontrolliert. Um Muster zu erkennen, die unerwünschte Ereignisse begünstigen, werden Untersuchungsergebnisse mit den ‚Normwerten‘ verglichen. Mögliche Gefährdungen von Schwangerer oder Kind sollen so frühzeitig erkannt und, wenn möglich, behandelt werden. Eine Risikoschwangerschaft – und damit einhergehend auch möglicherweise eine Risikogeburt – kann nach den Mutterschafts-Richtlinien „aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde“ (Mutterschafts-Richtlinien 2016: 9) diagnostiziert werden. Damit werden zwei verschiedene Formen von Gefährdungen in einer Kategorie zusammengefasst.

Mutterpass1

Zum einen können Schwangerschaften aufgrund der Anamnese, also der Vorgeschichte der Gebärenden als Risikoschwangerschaft kategorisiert werden. Neben der Eigenanamnese spielt hierbei insbesondere die Schwangerschaftsanamnese eine Rolle – so können bspw. Komplikationen bei vorangegangenen Geburten oder wiederholte Aborte ein Risiko darstellen. Auch das Alter der Schwangeren kann in Bezug auf die Schwangerschaft als Risikofaktor eingestuft werden (z.B. „Erstgebärende unter 18 Jahren und über 35 Jahre“) (vgl. Mutterschafts-Richtlinien 2016: 9). Insgesamt können im Mutterpass 26 anamnestische Risiken inkl. der Kategorie „andere Besonderheiten, ggf. welche“ angekreuzt werden (vgl. Mutterpass 2015: 5). Bei der Diagnose einer Risikoschwangerschaft nach Anamnese gibt es also keine akuten Auffälligkeiten in der Schwangerschaft – vermutete Risiken basieren auf der Kranken- bzw. Schwangerschaftsgeschichte der Schwangeren. Es handelt sich hierbei um Befunde und ‚Auffälligkeiten‘, die der aktuellen Schwangerschaft vorgelagert sind, denen aber ein erhöhtes statistisches Risiko in Bezug auf die Gefährdung von Schwangerer oder Ungeborenem zugeschrieben wird.

Mutterpass2

Zum anderen kann eine Risikoschwangerschaft basierend auf Befunden aus der aktuellen Schwangerschaft diagnostiziert werden. Hierzu gehören bspw. Diabetes mellitus, uterine Blutungen, Blutgruppen-Inkompatibilität oder die Überschreitung des Geburtstermins (vgl. Mutterschafts-Richtlinien 2016: 9). Im Mutterpass werden 26 Risiken inkl. „andere Besonderheiten ggf. welche“ in Hinblick auf besondere Befunde im Schwangerschaftsverlauf aufgeführt (vgl. Mutterpass 2015: 6).

Die Vorgeschichte der Schwangeren und die in der aktuellen Schwangerschaft erhobenen Befunde werden als gleichwertig betrachtet – also als gleich gefährlich im Falle einer Abweichung. Die Gefahr von Komplikationen bspw. bei älteren Schwangeren wird gleichgesetzt mit der Komplikationsgefahr bei uterinen Blutungen. Auch dabei handelt es sich um eine Setzung im Kategorisierungsprozess. Eine andere Möglichkeit wäre, schon in den Mutterschafts-Richtlinien und im Mutterpass eine Gewichtung der verschiedenen Befunde festzulegen. Relevanter Aktant in der Kategorisierung ist der Mutterpass, der insgesamt 52 Risikokriterien auflistet und die (zusätzliche) Möglichkeit bietet, eine Risikoschwangerschaft einzutragen, sodass die Kategorisierung die Schwangeren durch ihre Schwangerschaft hindurch – und darüber hinaus – begleitet.

Historische Herleitung[]

Medizinisches Risikokonzept[]

Mit der Medikalisierung hielt auch das medizinische Risikokonzept Einzug in die Geburtshilfe – „was in der Praxis die quasi standardmäßige Anwendung vorbeugender und intervenierender medizinischer Maßnahmen bedeutet“ (Rose/Schmied-Knittel 2011: 77). Wenngleich die Geburt auch zu früheren Zeiten risikoreich war, bezog sich das geburtshilfliche Handeln von Hebammen und Geburtshelfern vormals auf Tatsachen, nicht auf Wahrscheinlichkeiten: In den Geburtsvorgang wurde erst dann eingegriffen, wenn eine tatsächliche (nicht: wahrscheinliche) Gefahr vorlag (vgl. Herschkorn-Barnu 2002: 174ff.; Rose/Schmied-Knittel 2011: 76). Die Anwendung von Präventionsmaßnahmen zur Risikominimierung im Rahmen der Geburt gründet auf dem Einzug der Statistik Ende des 18. Jahrhunderts in die Geburtshilfe: „Das Europa der Geburtshelfer übernahm von der damals ganz jungen ‚Wissenschaft‘ von der Bevölkerung den grundlegenden Anspruch, die Techniken des Messens und Rechnens auf menschliche Phänomene anzuwenden“ (Herschkorn-Barnu 2002: 171). An die Stelle des tatsächlichen, gewissen Ereignisses trat damit – mit dem Ziel, die erstmals berechnete Mütter- und Säuglingssterblichkeit zu senken – das wahrscheinliche Risiko als Entscheidungskriterium für Interventionsmaßnahmen in der Geburtshilfe: So wurde der vorzeitige Eingriff in den Geburtsvorgang bspw. durch den in verschiedenen Studien europäischer Entbindungsanstalten aufgezeigten unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Dauer der Geburt und der Müttersterblichkeit gerechtfertigt (vgl. ebd.: 172f., 181f., 202). Wenngleich 1950 (DDR) bzw. 1965 (BRD) der Präventionsgedanke mit einer umfassenden Schwangerenvorsorge auch auf die Zeit während der Schwangerschaft ausgedehnt wurde (vgl. Historie – Schwangerschaftsvorsorge in der Nachkriegszeit), dauerte es noch einmal sechs Jahre (BRD), bis das medizinische Risikokonzept explizit im Vorsorgeprogramm der Mutterschafts-Richtlinien erwähnt wurde (vgl. Mutterschafts-Richtlinien 1971); und weitere drei Jahre, bis es als medizinische Kategorie ‚Risikoschwangerschaft‘ sowie ‚Risikogeburt‘ in selbigen verankert wurde (vgl. Mutterschafts-Richtlinien 1974).

Risikoschwangerschaft als medizinische Kategorie[]

Obwohl die Mutterschafts-Richtlinien vom 7. Oktober 1971 bereits die rechtzeitige Feststellung „spezieller Risiken für Mutter und/oder Kind“ (S. 2) bzw. von „Risikofällen“ (S. 3) durch zusätzliche Untersuchungen erwähnen, findet sich die medizinische Kategorie ‚Risikoschwangerschaft‘ (auch: ‚Risikogeburt‘) zum ersten Mal erst in einer Neufassung der Mutterschafts-Richtlinien vom 16. Dezember 1974 (S. 8). Risikoschwangerschaften werden hier – ebenso wie in der aktuellen Version (vgl. Mutterschafts-Richtlinien 2016: 9) – als „Schwangerschaften, bei denen auf Grund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhöhten Risiko für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist“ (Mutterschafts-Richtlinien 1974: 8), definiert, die der „Erkennung und besondere[n] Überwachung“ (ebd.). bedürfen. Darauf folgt eine Auflistung von Risikomerkmalen (geordnet nach Anamnese und nach Befund in der aktuellen Schwangerschaft), die mit der heutigen fast identisch ist; eine kleine Änderung findet sich bspw. beim Risiko ‚Alter‘: Während die Richtlinien von 1974 ein Risiko bei Erstgebärenden unter 16 oder über 34 Jahren annehmen, legt die jetzige Version ein Risiko für Erstgebärende unter 18 oder über 35 Jahren fest. Dem folgen Angaben zu häufigeren und zusätzlichen Untersuchungen – erstere entsprechen exakt der aktuellen Version der Mutterschafts-Richtlinien, bei letzteren gab es Neuerungen (vgl. Mutterschafts-Richtlinien 1974: 8; 2016: 9f.). Während in den Mutterschafts-Richtlinien von 1974 noch festgelegt ist, dass „Risikoschwangerschaften [...] zu Risikogeburten [werden]“ (S. 8), verzeichnet die aktuelle Version lediglich die Möglichkeit, dass auf eine Risikoschwangerschaft auch eine Risikogeburt folgt (vgl. Mutterschafts-Richtlinien 2016: 10). Als vorrangiges Ziel der Schwangerschaftsvorsorge wird die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften (und Risikogeburten) zum ersten Mal in einer Neufassung der Mutterschafts-Richtlinien vom 31. Oktober 1979 (S. 4) definiert. Im Mutterpass von 1974 werden insgesamt 16 Risikomerkmale (inkl. der Kategorie ‚Sonstiges‘) angegeben (vgl. Mutterschafts-Richtlinien 1974: 11) – 2016 sind es bereits 52 Risikofaktoren (inkl. der zweimaligen Kategorie ‚Andere Besonderheiten‘) (vgl. Mutterpass 2015: 5f.). Zwar sind einige Risikokriterien über die Jahre neu hinzugekommen, die Steigerung der Risikofaktoren hat jedoch auch andere Gründe: Im aktuellen Mutterpass lassen sich im Vergleich zur ersten Version zum einen Dopplungen finden (bspw. wird die ‚Besondere psychische Belastung‘ oder auch die ‚Besondere soziale Belastung‘ zweimal erwähnt), zum anderen wurden vormals zusammengefasste Merkmale getrennt (so sind z.B. die Kriterien ‚Schwangere unter 18 Jahren‘ und ‚Schwangere über 35 Jahren‘ heute einzeln aufgelistet, während 1974 ‚Erstgebärende unter 16 Jahren oder über 34 Jahre‘ zusammen verzeichnet waren) (vgl. Mutterschafts-Richtlinien 1974: 11; Mutterpass 2015: 5f.). Während der Risikokatalog des Mutterpasses in seinen Anfängen „meist unausgefüllt“ blieb, so Tietze (1979: 139) infolge seiner Studie zur Nutzung des Mutterpasses in Rheinland-Pfalz im Jahre 1977, werden heute etwa 35% der Schwangerschaften im Mutterpass als Risikoschwangerschaften eingetragen (vgl. AQUA 2015: 77; s. dazu auch Bundesauswertung).

Risikoschwangerschaft in der Statistik[]

Bundesauswertung[]

Neben der Konstruktion von Normalität mit Hilfe von Durchschnittswerten und Normalbereichen beeinflussen auch Zuordnungskriterien die statistische Kategorisierung. Es zeigt sich, dass die Kategorie Risikoschwangerschaft in statistischen Erhebungen unterschiedlich verwendet und angewendet wird. Die Mutterschafts-Richtlinien legen nahe, dass jede Schwangerschaft, die eines der oben dargestellten Kriterien erfüllt, risikobehaftet ist. Betrachtet man nun statistische Erhebungen wie bspw. die Bundesauswertung zur Sektorenübergreifenden Qualität im Gesundheitswesen des Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (AQUA), so fällt auf, dass in den vergangenen Jahren zwischen Risikoschwangerschaften und in den Mutterpass eingetragenen Risikoschwangerschaften unterschieden wurde.

Bundesauswertung 2014 2

2008 gab es laut Bundesauswertung 71,6% Risikoschwangerschaften (vgl. AQUA 2010: 41). Diese Zahl ist bis 2013 kontinuierlich auf insgesamt 76,3% gestiegen (vgl. AQUA 2014: 68). Betrachtet man jedoch die Anzahl der Risikoschwangerschaften, die im Mutterpass eingetragen waren, zeigt sich eine große Differenz zu den vorher genannten Zahlen: 2008 waren von 71,6% Risikoschwangerschaften nur 28,4% als solche im Mutterpass festgehalten (vgl. AQUA 2010: 67). Zwar ist auch hier ein Wachstum, auf 34,9% in 2013 zu verzeichnen (vgl. AQUA 2014: 93), die große Differenz zwischen den Schwangerschaften, die auch im Mutterpass als Risikoschwangerschaft eingetragen wurden, bleibt jedoch bestehen.

Diese Differenz könnte sich folgendermaßen erklären lassen: Vermutlich gibt es zunächst die Kategorisierung, die von Ärzt_innen durchgeführt wird und die im Mutterpass (explizit) vermerkt ist. Scheinbar werden dabei aber nicht alle Schwangeren, die einen der vielen Risikofaktoren aufweisen, als Risikoschwangere eingeordnet. Viele Ärzt_innen scheinen die Kategorie erst dann zu verwenden, wenn mehrere Risiken zusammenkommen oder bestimmte Risiken vorliegen. Verglichen damit scheint die statistisch erfasste hohe Anzahl von Risikoschwangerschaften (ohne Vermerk im Mutterpass) über Diagnose- und Abrechnungsdaten von Krankenhäusern und Krankenkassen (zu einzelnen Risikofaktoren) generiert zu werden. Die Kategorie Risikoschwangerschaft scheint also von Ärzt_innen weniger unterstützt und angewendet zu werden, als von Statistiker_innen (vgl. auch RKI: 104). Damit existieren gewissermaßen zwei Risikokonzepte nebeneinander – zunächst das extensive Risikokonzept, dass alle Schwangerschaften mit einem anamnestischen oder befundeten Risiko als Risikoschwangerschaften deklariert, und das engere Risikokonzept, in dem Ärzt_innen entscheiden, ab wann (also z.B. ab wie vielen oder mit welchen Risikofaktoren) eine Risikoschwangerschaft vorliegt.

Werden allein die Zahlen der im Mutterpass vermerkten Risikoschwangerschaften betrachtet, so steigen diese zwar auch an, aber es sind längst nicht so viele und sie sind in der Minderheit (34,9% im Mutterpass vermerkte Risikoschwangerschaften führen im Rückschluss zu ca. 65% Schwangerschaften ohne ärztlich festgestelltes Risiko in 2013 (vgl. AQUA 2014: 93)). Fokussiert man jedoch die allgemeinen Zahlen – was im medialen Diskurs scheinbar vorwiegend gemacht wird, zudem ohne Quellen der verwendeten Zahlen anzugeben (vgl. bspw. http://www.zeit.de/kultur/2015-11/spaete-muetter-spaetgebaerende; zuletzt aufgerufen am 09.09.2016, 10.15 Uhr) – gab es 2013 76,3% Risikoschwangere, womit nur 23,7% der Schwangerschaften als nicht risikobehaftet und ‚normal‘ galten (vgl. ebd.). Mit der Zweiteilung der Erhebung – Risikoschwangerschaft und Risikoschwangerschaft mit Eintrag im Mutterpass – wurde bis einschließlich der Erhebung und Aufarbeitung von 2013 gearbeitet. Seit 2014 werden nur noch im Mutterpass dokumentierte Schwangerschaften erhoben (vgl. http://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/risikoschwangerschaft-was-bedeutet-das-eigentlich-a-1045042.html; zuletzt aufgerufen am 09.09.2016, 10.15 Uhr). Für 2014 wurden 34,97% solcher ärztlich festgestellter und dokumentierter Risikoschwangerschaften erhoben (vgl. AQUA 2015: 77). Dass die Erhebungskriterien verändert wurden, fällt erst in der Auseinandersetzung mit den Berichten und Statistiken auf. Würde die Änderung in der Interpretation nicht berücksichtigt, so hätte sich die Zahl der Risikoschwangerschaften von 2013 (76,3%) auf 2014 (34,97%) mehr als halbiert. Mit der genaueren Analyse zeigt sich, dass die im Mutterpass dokumentierten Risikoschwangerschaften sich mit 34,9% im Jahr 2013 und 34,97% in 2014 kaum verändert haben.

Mit der veränderten Messung ab dem Jahr 2014 schließen sich Statistiker_innen zwar der Deutung der Mediziner_innen an (vgl. http://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/risikoschwangerschaft-was-bedeutet-das-eigentlich-a-1045042.html; zuletzt aufgerufen am 09.09.2016, 10.15 Uhr), dennoch wird vor allem in Zeitungsartikeln und Informationshomepages rund um Schwangerschaft und Familiengründung im Internet weiterhin häufig mit den ‚alten‘ Zahlen operiert (vgl. bspw. http://www.zeit.de/kultur/2015-11/spaete-muetter-spaetgebaerende; zuletzt aufgerufen am 09.09.2016, 10.15 Uhr), sodass sich die veränderte Risikobewertung vermutlich noch nicht bis zu den Betroffenen durchgesetzt hat.

Landesauswertungen – Bayerische Perinatalstatistik[]

Abgesehen von der Bundesauswertung des AQUA gibt es kaum öffentlich zugängliche Daten zu Risikoschwangerschaften – die bayerische Perinatalstatistik bildet hier eine Ausnahme. Diese stellt für das Jahr 2014 40,3% im Mutterpass dokumentierte Risikoschwangerschaften fest (vgl. BAQ 2015: 76). Damit weicht Bayern vom Durchschnitt der Bundesländer – in den Bundesauswertungen berechnet – ab. Bisher scheint es jedoch keinen Überblick mit Angaben über Risikoschwangerschaften für jedes Bundesland zu geben. So ist eine vergleichende Analyse (z.B. hinsichtlich der Unterschiede in der Diagnose von Risikoschwangerschaften zwischen den Bundesländern) nicht möglich. Verglichen mit der Bundesauswertung deuten die Ergebnisse der bayerischen Perinatalstatistik allerdings darauf hin, dass die Diagnose Risikoschwangerschaft (befundet im Mutterpass) in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich häufig gestellt wird. Auch zeigen sich im Vergleich von Bundesauswertung und bayerischer Perinatalstatistik neben Gemeinsamkeiten einige Unterschiede in der Erhebungsmethode: In der bayerischen Perinatalstatistik werden für 2014 ebenfalls nur die im Mutterpass dokumentierten Risikoschwangerschaften gezählt (vgl. ebd.). Zusätzlich findet sich jedoch eine genauere Aufschlüsselung der Schwangerschaftsrisiken aufgeteilt nach Katalog A (Anamnese) und B (Befunde) der Mutterschafts-Richtlinien bzw. des Mutterpasses. Dabei zeigt sich eine eindeutige Aufteilung: Bei 70% wurde mindestens ein anamnestisches Schwangerschaftsrisiko festgestellt. Zu den häufigsten anamnestischen Risiken (Mehrfachnennung möglich) zählen Allergien mit 25,1%, familiäre Belastungen mit 20,3% sowie 17,1% Schwangere, die über 35 Jahre alt und erstgebärend sind. Befundete Schwangerschaftsrisiken nach Katalog B waren mit insgesamt 26,3% wesentlich seltener. Meistgenannt war dabei die nicht genau definierte Sammelkategorie „Sonst. Bef. im Ss.-Verl.“ (Sonstige Befunde im Schwangerschaftsverlauf) mit 7,5%. Darauf folgten Gestationsdiabetes mit 3,8% und vorzeitige Wehentätigkeit mit 3,0% (vgl. ebd.: 76f., 80). Damit bilden diejenigen mit einer als auffällig definierten Krankengeschichte die Mehrheit in der Kategorie Risikoschwangerschaft – diejenigen mit akuten Befunden in der Schwangerschaft hingegen die Minderheit.

Internationale Erhebungen[]

Auch international lassen sich wenige Statistiken finden. Zwar gibt es einige EU- und Ländererhebungen zur Gesundheit von Schwangeren und Neugeborenen, doch die Kategorie Risikoschwangerschaft bzw. ihre Übersetzung wird nicht verwendet. Vielmehr werden die Zahlen in den internationalen Statistiken nach den einzelnen Befunden und Risiken (z.B. Alter der Erstgebärenden, rauchen) aufgeschlüsselt. Eine Kategorie wie Risikoschwangerschaft scheint jedoch nicht verbreitet zu sein. In diesem Sinne scheinen Schwangerschaften in Deutschland anders kategorisiert zu werden, als in anderen Ländern – auch wenn die Selbstverständlichkeit, mit der der Begriff bspw. in den Medien verwendet wird, anderes vermuten lässt.

Von mehr zu weniger Risiko[]

Geburten sind heute so sicher für Mutter und Kind, wie nie zuvor. Trotzdem wurden 2013 76,3% der Schwangerschaften in Deutschland als Risikoschwangerschaft (ohne Eintragung im Mutterpass) eingeordnet (vgl. AQUA 2014: 68; s. dazu auch Bundesauswertung). Mit der Institutionalisierung der Schwangerschaftsvorsorge wurden Schwangerschaften, so könnte man sagen, als „a state of illness, always needing treatment at some level, preventive if not curative“ (Tew 1990: 290) definiert. Der Fokus des zugrundeliegenden Risikokonzepts liegt dabei auf „risks of maternity-related illness“ (Tew 1990: 290), während die „risks of treatment“ (ebd.) in der Kategorie Risikoschwangerschaft nicht abgebildet werden. Die Debatte darüber, inwiefern sich auch ein Zuviel an Vorsorge schädlich auswirken kann, wird bisher nur in wenigen Fällen (z.B. Fruchtwasseruntersuchung) geführt. Dass das Wissen eine Risikoschwangere zu sein – und die damit verbundenen zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen – für die werdenden Mütter großen Stress bedeuten kann (vgl. z.B. Schindele 1995: 59), wird erst allmählich reflektiert und diskutiert.

Betrachtet man die Statistiken zu Risikoschwangerschaften mit Eintragung im Mutterpass genauer, so fällt auf, dass selbst hier nicht diejenigen Schwangerschaften mit akuten Auffälligkeiten in der Kategorie überwiegen, sondern diejenigen mit einer als auffällig definierten Krankengeschichte (vgl. BAQ 2015: 76, 80; s. dazu auch Landesauswertungen – Bayerische Perinatalstatistik). Da selbst bei akuten Befunden nicht sicher ist, ob es zu Gefährdungen kommt, handelt es sich bei anamnestischen Risiken – diese erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass es ein befundetes Risiko gibt – gewissermaßen um Risiken von Risiken von Gefährdungen. Eine solche Hinwendung zum Risiko kann positiv oder negativ bewertet werden: Positiv daran ist, so könnte man argumentieren, dass auch allen Schwangeren, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines auffälligen Schwangerschaftsverlaufs erhöht ist – also ein solcher nicht tatsächlich vorliegt – eine intensivere Vorsorge und Betreuung zuteil wird, sodass die Risiken einer Gefährdung minimiert werden. Negativ interpretiert ließe sich die Ausweitung von Risiken als unnötige Medikalisierung und Pathologisierung von Schwangerschaften verstehen (vgl. bspw. Braun/Kolip 2014: 2), durch die die Schwangerschaft immer mehr als ein Lebensabschnitt verstanden wird, der nicht ‚normal‘ ist oder sein kann, da kaum eine Schwangerschaft mehr als ‚normal‘ gilt.

In diesem Zusammenhang kann auch die Veränderung von der Zählung von nicht im Mutterpass eingetragenen Risikoschwangerschaften hin zur ausschließlichen Erhebung der im Mutterpass eingetragenen Risikoschwangerschaften in 2014 als ein Hinweis auf eine Veränderung im Risikodiskurs gelesen werden: Die Kategorie Risikoschwangerschaft war so weit ausgeweitet worden, dass Schwangerschaften stark pathologisiert wurden. Dass nun ausschließlich von Ärzt_innen diagnostizierte Risikoschwangerschaften gezählt werden, kann als Versuch, die Risikobehaftung einzudämmen, gelesen werden. So gibt es mit einem Schlag wesentlich weniger Schwangere, die eine auffällige pathologische Schwangerschaft durchleben (34,97% in 2014 (vgl. AQUA 2015: 77, s. dazu auch Bundesauswertung)) – was auch zu einer Entlastung vieler Schwangeren führen dürfte.

Literatur[]

AQUA (2010). 16/1 – Geburtshilfe: Qualitätsindikatoren. Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2009. Verfügbar unter: https://sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2009/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2009.pdf [06.05.2016].

AQUA (2014). 16/1 – Geburtshilfe: Qualitätsindikatoren. Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2013. Verfügbar unter: https://sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2013/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2013.pdf [06.06.2016].

AQUA (2015). 16/1 – Geburtshilfe: Qualitätsindikatoren. Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2014. Verfügbar unter: https://sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2014/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2014.pdf, [06.05.2016].

BAQ (2015). Geburtshilfe: Auswertung 2014, Modul 16/1. Verfügbar unter: http://www.baq-bayern.de/media/file/61.2014_161_BA_Gesamt.pdf [05.05.2016].

Braun, B. & Kolip, P. (2014). hkk Gesundheitsreport – Schwangerschaft und Geburt: Ergebnisse einer Befragung von Müttern. Verfügbar unter: http://www.hkk.de/fileadmin/doc/broschueren_flyer/sonstiges/20141114_hkk-Gesundheitsreport_Schwangerschaft.pdf [06.05.2016].

Garland-Thomson, R. (1997). Extraordinary Bodies: Figuring Physical Disability in American Culture and Literature. New York, NY: Columbia University Press.

Heintz, B. (2010). Numerische Differenz: Überlegungen zu einer Soziologie des (quantitativen) Vergleichs. Zeitschrift für Soziologie, 39(3), 162-181.

Herschkorn-Barnu, P. (2002). Wie der Fötus einen klinischen Status erhielt: Bedingungen und Verfahren der Produktion eines medizinischen Fachwissens, Paris 1832-1848. In B. Duden, J. Schlumbohm & P. Veit (Hrsg.), Geschichte des Ungeborenen: Zur Erfahrungs- und Wissenschaftsgeschichte der Schwangerschaft, 17.-20. Jahrhundert (S. 167- 203). Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.

Link, J. (2006). Zum Anteil des Normalismus an der Problematik von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung in der Biomedizin: Zehn Thesen. Pflege & Gesellschaft, 11(4), 322-328.

McRuer, R. (2002). Compulsory Able-Bodiedness and Queer/Disabled Existence. In S. L. Snyder, B. J. Brueggemann & R. Garland-Thomson (Hrsg.), Disability Studies: Enabling The Humanities (S. 88-99). New York, NY: The Modern Language Association.

Mutterpass (2015). Anlage zu den Mutterschafts-Richtlinien. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/downloads/83-691-386/Mu-RL_Anl3_Mutterpass_2015-11-10.pdf [20.08.2016].

Mutterschafts-Richtlinien (1971): Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien) in der Neufassung vom 7. Oktober 1971. Bundesanzeiger vom 22. Dezember 1971, 23(238). 2-5. Möglichkeit der Anforderung unter: http://www.kbv.de/html/familienplanung.php [06.07.2016].

Mutterschafts-Richtlinien (1974): Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien) in der Neufassung vom 16. Dezember 1974. Beilage zum Bundesanzeiger vom 26. März 1975, 27(59), 7-13. Möglichkeit der Anforderung unter: http://www.kbv.de/html/familienplanung.php [06.07.2016].

Mutterschafts-Richtlinien (1979): Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien) in der Neufassung vom 31. Oktober 1979. Beilage zum Bundesanzeiger vom 1. Februar 1980, 32(22a), 4-17. Möglichkeit der Anforderung unter: http://www.kbv.de/html/familienplanung.php [06.07.2016].

Mutterschafts-Richtlinien (2016): Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“). Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1223/Mu-RL_2016-04-21_2016-07-20.pdf [20.08.2016].

Robert Koch Institut (RKI) (2015). Gesundheit in Deutschland: Gesundheitsberichterstattung des Bundes gemeinsam getragen von RKI und DESTATIS. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Gesundheitszustand/GesundheitInDeutschlandPublikation.pdf?__blob=publicationFile [04.05.2016].

Rose, L. & Schmied-Knittel, I. (2011). Magie und Technik: Moderne Geburt zwischen biografischem Event und kritischem Ereignis. In P.-I. Villa, S. Moebius & B. Thiessen (Hrsg.), Soziologie der Geburt: Diskurse, Praktiken und Perspektiven (S. 75-100). Frankfurt/Main: Campus.

Schindele, E. (1995). Schwangerschaft: Zwischen guter Hoffnung und medizinischem Risiko. Hamburg: Rasch und Röhring.

Tew, M. (1990). Safer Childbirth? A critical history of maternity care. London: Chapman and Hall. 

Tietze, K. W. (1979). Zwischen Natur und Technik: Bemerkungen zur Schwangerenvorsorge und zur Geburtshilfe. Bundesgesundheitsblatt, 22(8), 139-143. 

Abbildungsverzeichnis[]

Abbildung 1 und 2 aus Mutterpass (2015). Anlage zu den Mutterschafts-Richtlinien. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/downloads/83-691-386/Mu-RL_Anl3_Mutterpass_2015-11-10.pdf [06.05.2016].

Abbildung 3 aus AQUA (2015). 16/1 - Geburtshilfe: Qualitätsindikatoren. Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2014. Verfügbar unter: https://sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2014/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2014.pdf [06.05.2016].

Advertisement